Förderprogramm des Bundes

Bis zu 3.600 € Zuschuss für deine Anerkennung.

Der Anerkennungszuschuss übernimmt Übersetzungen, Verfahrensgebühren und deinen Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung. Viele Ärzte in Deutschland wissen nicht, dass es ihn gibt.

  • Zuschuss, kein Kredit — du zahlst nichts zurück
  • Unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus
6 Fragen · keine Anmeldung nötig
Förder-Check

Bist du förderberechtigt?

Ob du Geld bekommst, hängt vor allem an drei Dingen: wo du wohnst, was du verdienst und ob du schon als Arzt arbeitest. Sechs Fragen sagen dir, woran du bist — bevor du Zeit in einen Antrag steckst.

Voraussetzungen

Alle sechs Bedingungen müssen erfüllt sein

Der Zuschuss springt nur ein, wenn dir sonst niemand hilft. Deshalb schaut das f-bb genau hin.

WohnsitzDu wohnst in Deutschland und bist hier gemeldet. Welchen Pass du hast und welchen Aufenthaltstitel, spielt keine Rolle. Wer noch im Ausland lebt, kann den Antrag nicht stellen.
EinkommenDu verdienst höchstens 32.000 € im Jahr. Seid ihr verheiratet und macht eine gemeinsame Steuererklärung, liegt die Grenze bei 50.000 € für euch beide zusammen. Die Zahl steht in deinem Steuerbescheid.
BeschäftigungDu arbeitest noch nicht als Arzt in Deutschland. Wer schon mit Berufserlaubnis in der Klinik steht, bekommt den Zuschuss meistens nicht. Ein Job außerhalb der Medizin ist dagegen kein Problem.
Keine DoppelförderungNiemand sonst zahlt dir diese Kosten schon. Also kein Geld vom Jobcenter, von der Agentur für Arbeit oder aus einem Programm deines Bundeslandes für genau dieselbe Rechnung.
ZeitpunktDu stellst den Antrag, bevor du etwas buchst oder bezahlst. Für Rechnungen, die schon beglichen sind, gibt es kein Geld mehr.
SolvenzDu steckst nicht in einem Insolvenzverfahren und hast keine Vermögensauskunft abgegeben — das hieß früher eidesstattliche Versicherung.
Die Beträge

Zwei Fördertöpfe, die sich kombinieren lassen

600 €

Verfahrensförderung

Übersetzungen deiner Zeugnisse, Beglaubigungen, die Gebühr für die Prüfung deines Abschlusses und die Zeugnisbewertung der ZAB.

3.000 €

Qualifizierungsförderung

Dein Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung, die Prüfungsgebühr selbst sowie Fahrt und Übernachtung, wenn du dafür reisen musst.

1.200 €

Qualifikationsanalyse

Kommt obendrauf, wenn Unterlagen fehlen und dein Können stattdessen in einem Fachgespräch oder einer Arbeitsprobe geprüft wird.

Häufige Fragen

Was Ärzte uns dazu am häufigsten fragen

Wird mein Sprachkurs oder die Fachsprachprüfung bezahlt?

Nein. Ausgaben für Sprachkurse und die dazugehörigen Prüfungsgebühren sind in der Förderrichtlinie ausdrücklich ausgeschlossen. Gefördert wird der Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung — nicht auf die FSP.

Ich arbeite schon als Assistenzarzt mit Berufserlaubnis. Bekomme ich den Zuschuss?

Wahrscheinlich nicht. Die Richtlinie schließt eine Förderung aus, wenn im Zusammenhang mit der ausländischen Berufsqualifikation eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird. Hinzu kommt die Einkommensgrenze von 32.000 €, die ein Assistenzarztgehalt meist überschreitet. Der Förder-Check oben sagt dir, wie deine Kombination aussieht.

Ich lebe noch nicht in Deutschland. Kann ich den Antrag schon stellen?

Nein. Antragsberechtigt sind nur Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland. Für deinen Weg nach Deutschland ist die kostenlose Roadmap von Get2Germany der richtige Startpunkt.

Kostet euch der Check etwas?

Nein. Der Förder-Check und die Antragshilfe sind kostenlos. Falls du dich später für einen unserer Vorbereitungskurse oder eine Qualifizierungsbegleitung entscheidest, können genau diese Leistungen über den Zuschuss abgerechnet werden — auf Wunsch zahlt das f-bb direkt an die rechnungstellende Einrichtung.

Bis wann kann ich den Antrag stellen?

Anträge auf Aufnahme in die Förderung sind fortlaufend bis zum 30. Juni 2027 möglich. Auszahlungsanträge können längstens bis zum 30. September 2028 eingereicht werden. Wichtig: der Antrag muss vor Beginn der kostenverursachenden Maßnahme gestellt werden.

Unabhängiges Angebot von Get2Germany. Diese Seite ist kein offizielles Angebot des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder des Forschungsinstituts Betriebliche Bildung (f-bb). Den Zuschuss bewilligt und zahlt ausschließlich das f-bb. Get2Germany nimmt dir den Rest ab: Wir sagen dir genau, welche Nachweise du brauchst, füllen die Formulare gemeinsam mit dir aus und behalten deine Fristen im Blick. Du kümmerst dich um so wenig wie möglich.
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